Der Kindergartenausschuss
Im Kindergartenausschuss arbeiten Leitung, Pfarrer, Mitglieder des Kirchenvorstandes, Mitarbeiter*innen und die gewählten Elternvertreter eng zusammen. Ihm kommen klar definierte Aufgaben laut der EKHN-Geschäftsordnung für Kindertagesstätten zu:
Der Ausschuss berät im Rahmen der geltenden kirchlichen und staatlichen Bestimmungen über alle die Tageseinrichtung für Kinder betreffenden Angelegenheiten. Er hat den Auftrag, die Arbeit der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung und Eltern zu fördern. Er kann Anträge stellen und Empfehlungen an den Träger aussprechen. Die letztliche Verantwortung und die Entscheidungshoheit obliegen dem Kirchenvorstand.
Der Ausschuss soll sich insbesondere beschäftigen mit
- der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsentwicklung und Perspektiventwicklung, insbesondere bei der Abänderung, Ausweitung oder Einschränkung der Konzeption,
- der Beratung von Grundsatzfragen der Bildung, Erziehung und Betreuung,
- der Aufstellung des Haushaltsplanes,
- der Einstellung von pädagogischem Personal,
- bei der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar, der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder,
- der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten,
- bei der Gestaltung der Zusammenarbeit mit Eltern
Hier finden Sie die Geschäftsordnung Kita-Ausschüsse in der EKHN.